Ta witryna korzysta z plików cookies, które są domyślnie zapisywane na Twoim komputerze. Przeglądanie serwisu bez zmian ustawień przeglądarki traktowane jest jako zgoda na użycie plików cookies. Polityka Cookies
Die Steuerkanzlei wurde am 1. September 2001 eröffnet und bietet ihre Dienstleistungen polnischen und ausländischen, in Polen tätigen, natürlichen Personen, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, Handelsgesellschaften, Stiftungen und Vereinen an. Die Gründerin der Kanzlei – Steuerberaterin Wanda Nowak – wird auf der Liste der staatlich anerkannten Steuerberater mit der Nummer 09556 geführt. 1993 schloss sie das Studium an der Schlesischen Universität, sowie 1996 das Zusatzstudium an der Internationalen Hochschule für Bank- und Finanzwesen in Katowice ab. 1998 legte sie das Staatsexamen vor dem Staatlichen Steuerberaterausschuss in Warschau ab und absolvierte danach (1998 – 2001) die erforderlichen Praktika bei den Steuer- und Finanzbehörden. Sie ist als Doktorandin an der Fakultät für Finanzen und Versicherungen der Ökonomischen Hochschule in Katowice tätig und publizierte in den vergangenen Jahren mehrere Fachbeiträge im Bereich des Steuerrechtes.
Steuerberatung
Firmenberatung
Lohn- und Personalservice inkl. Sozialversicherungen
Umsatzsteuer bei gelegentlicher Personenbeförderung in Polen mit außerhalb Polens zugelassenen Fahrzeugen …
Am 21. Juni 2010 veröffentlichte das Polnische Finanzministerium eine allgemeine Stellungnahme, die darauf hinweist, dass durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 6. Juni 2010 in der Sache C-311/09 einige der bislang geltenden Vorschriften der Verordnung des Finanzministers vom 24. Dezember 2009, die sich auf die Umsetzung der Regelungen des Umsatzsteuergesetzes (Gesetzblatt Nr. 224, Pkt. 1799 inkl. Änderungen) beziehen, außer Kraft gesetzt wurden. Ausländische Dienstleister (Unternehmen mit Sitz außerhalb von Polen oder Selbständige mit ständigem Wohnsitz bzw. Aufenthalt außerhalb von Polen), die in Polen gelegentlich Personen befördern, sind seit dem 1. Januar 2011 verpflichtet, den in Polen geltenden, allgemeinen Steuerbestimmungen für Besteuerung von Waren und Dienstleistungen zu folgen. Demnach sind sie verpflichtet, sich bei dem zuständigen Finanzamt in Polen als aktive Umsatzsteuerzahler zu registrieren, dort entsprechende Steuererklärungen einzureichen und Umsatzsteuer zu entrichten. Der Steuersatz wird auf der Grundlage der in Polen zurückgelegten Reisestrecke berechnet.
Bei der Zusammenarbeit (sowohl während der Laufzeit des Vertrages , als auch danach) sichert die Steuerkanzlei Geheimhaltung und Vertraulichkeit zu. Die Pflicht der Geheimhaltung resultiert aus dem polnischen Steuerberatungsgesetz. Zudem sind die Steuerberater in Polen verpflichtet, Berufshaftpflichtversicherung für die Risiken der beruflichen Tätigkeit abzuschließen.
Gebühren für Dienstleistungen richten sich nach dem Bearbeitungsaufwand und werden mit unseren Kunden individuell verhandelt. Dabei wird folgendes berücksichtigt:
Steuerkanzlei Wanda Nowak
Ul. Dęblińska 7/24
41-200 Sosnowiec
Tel. (004832) 2979836, (004832) 7976264
Fax (004832) 2979836
E-mail: kancelaria@kpwn.pl
E-mail: sekretariat@kpwn.pl